Transfusionsmedizin
Die Transfusionsmedizin umfasst „die Auswahl und medizinische Betreuung von Blutspendern, die Herstellung, Prüfung und Weiterentwicklung allogener (anderswo entstanden) und autologer (zu dem selben Individuum gehörig) zellulärer und plasmatischer Blutpräparate und alle Aufgabenbereiche in der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung hämotherapeutischer Maßnahmen am Patienten.“
Der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin obliegt neben der Funktion Transfusionsverantwortlicher und Transfusionsbeauftragter die Leitung des Blutdepots.
Überblick
„Die Transfusionsmedizin ist als eigenständiges Gebiet mit Facharztstatus in Deutschland seit 1992 eingeführt. In der DDR gab es den Facharzt für Transfusionsmedizin seit 1962. Seit einiger Zeit wird für die Tätigkeit des Transfusionsmediziners auch der Begriff Hämotherapie verwendet. Damit soll das Selbstverständnis der Transfusionsmedizin als klinisches Fach unterstrichen werden.
In Deutschland sind im Bereich der Transfusionsmedizin eine Reihe von Reglementierungen zu beachten, insbesondere das Transfusionsgesetz, das 1998 eingeführt und 2005 novelliert wurde, sowie die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie-Richtlinien), zuletzt aktualisiert ebenfalls 2005. Die Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten schließlich geben praktische Hinweise für den Einsatz tranfusionsmedizinischer Produkte.
Die transfusionsmedizinischen Einrichtungen (das Wort „Blutbanken“ wird von Transfusionsmedizinern nicht gern gehört) gliedern sich in zwei große Gruppen, die Blutspendedienste des Deutschen bzw. Bayerischen Roten Kreuzes sowie die Staatlichen und Kommunalen Blutspendedienste, die in der Regel an Universitätskliniken und großen Kliniken angesiedelt sind.“
Quelle: http://bit.ly/2CuXitG